Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.
Bei Indymedia wurde dieselbe Konstruktion angewandt: statt Strafverfolgung der Trick mit dem Vereinsrecht.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob mit Vereinsrecht die Meinungs- und Pressefreiheit aufgehoben werden kann.
Gibt es Straftatbestände sei es bei Indymedia, sei es bei Compact, ist dafür der Staatsanwalt zuständig und nicht das Bundesinnenministerium mit einem Verbot, das ohne Gerichtsbeschluss entstanden ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 14:23).