CCNP schrieb am 18.07.2024 19:31:
ratwol22 schrieb am 18.07.2024 17:49:
ScharfGeschnitten schrieb am 18.07.2024 13:50:
Ich bin kein Jurist, aber ich denke mal das Ganze wird vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgefochten werden und dauern?! Oder irre ich mich da?
Ja. Und das wird lange Zeit dauern - mehrere Instanzen sind möglich. Am Ende steht das Bundesverfassungsgericht.
Wie ist denn so der Instanzenzug? Bundesverwaltungsgericht -> Bundesverfassungsgericht?
"Gegen bundesweite Vereinsverbote gibt es aber nur eine Instanz, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.", schreibt die TAZ
Das kommt ganz darauf an.
Das Verwaltungsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen.
Für Herrn Elsässer wird für eine Klage das Verwaltungsgericht in Potsdam als erste Instanz zuständig sein (ich meine, gelesen zu haben, daß er nahe Berlin in einem Vorort von Potsdam wohnt).
Die zweite Instanz ist dann das Oberverwaltungsgericht in Berlin.
Die dritte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Als letzte Instanz kann das Bundesverwaltungsgericht dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.
Das sind also möglicherweise vier Gerichtsinstanzen, die sich mit der Klage von Herrn Elsässer befassen könnten. Es gibt allerdings Verfahren, die deutlich schneller zu einem letztinstanzlichem Urteil führten. Das geschieht beispielsweise dann, wenn ein Gericht einer niedrigen Instanz in seinem Urteil entscheidet, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache das Bundesverfassungsgericht sofort anzurufen.