Sollte die Information der TAZ richtig sein, dann wären nur zwei Gerichtsinstanzen mit der Klage befaßt: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und nachfolgend Bundesverfassungsgericht.
Sollte die Information der TAZ richtig sein, dann wären nur zwei Gerichtsinstanzen mit der Klage befaßt: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und nachfolgend Bundesverfassungsgericht.