Den Rest wie falsche Berichterstattung kann man Stern und Bild auch vorwerfen.
Aber dieser Konstrukt:
"Sie propagiere ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, "das nach ihrer Ansicht 'ethnisch Fremde' aus dem Staatsvolk ausschließen will". So werde die Menschenwürde derer missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passten. "
Stellt aus meiner Sicht einen Zirkelschluss dar, denn er insinuiert, weil Frau Merkel und die Ampel seit 2015 fast sämtliche Einwanderung zugelassen hat, mache das die freiheitlich demokratische Grundordnung aus. Hiermit soll wohl ein Kritikverbot an dieser Politik geschaffen werden. Das ist nur leider ein Zirkelschluss, denn bloss weil Frau Merkel etwas einfach so gemacht hat, erhebt das dieses Handeln noch nicht in den Rang einer Verfassung oder gar des Kerns der Verfassung und damit jeder Kritik entrückt, ebenso wie die Fortsetzung dieser Politik!
Der ehemalige Präsident des BVerfG Prof. Papier kritisierte in seinem Vortrag "Die Warnung - von der Erosion des Rechtsstaats" exakt diese Einwanderungspolitik 2015 als rechtswidrig. Denn Art. 16a GG enthält seit 1994 Schranken, die Frau Merkel einfach auf Dauer nicht mehr angewandt hat. Folglich kann auch Kritik an dieser Politik und deren Fortsetzung keine Missachtung der Menschenwürde sein, wie sie z.B. oben als Grund für das Verbot dieser Postille zitiert wurde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.07.2024 12:16).