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  • Mr. Winterbottom

13 Beiträge seit 10.04.2024

Etwas Dümmeres ist ihr wohl nicht eingefallen

Es ist zwar möglich, einzelne bedenkliche Zeitungsartikel zu verbieten, soweit sich das überzeugend begründen lässt, aber das komplette Verbot einer Zeitung ist, wenn überhaupt, nur auf der Grundlage von Artikel 18 Grundgesetz möglich. Dieser lautet:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

In der Geschichte der BRD ist noch nie eine Zeitung verboten worden und das hat gute Gründe. Und diese Gründe waren es, die dafür gesorgt haben, dass selbst die"National-Zeitung" - eine rechtsradikale Rinnsteinpostille, weit übler als Campact - immer ungehindert erscheinen durfte, bis sie schließlich im Dezember 2019 von selber einging, ganz ohne staatliches Zutun. Ähnliches gilt für die zahlreichen "Zentralorgane" diverser linksradikaler Splittergruppen, in denen nicht nur für die angeblich kurz bevorstehende weltweite Diktatur des Proletariats getrommelt, sondern u.a. auch der Massenmörder Pol Pot als Wohltäter und Befreier bejubelt wurde. Erinnert sich heute noch jemand an die "Kommunistische Volkszeitung", den "Roten Morgen", die "Rote Fahne" oder den "Arbeiterkampf"? Alle dahingegangen und die freiheitlich demokratische Grundordnung war durch sie keine Sekunde lang gefährdet. Für Campact gilt nichts anderes.

Frau Faeser scheint der Ansicht zuzuneigen, dass es besser ist, das Dümmste zu tun, statt gar nichts zu tun. Und der Versuch, eine Zeitung auf der Grundlage des Vereinsrechts zu verbieten, statt, wie vom Grundgesetz vorgesehen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen, ist ungefähr so intelligent, wie der, mit einer Nagelfeile ein Stahlseil durchzusägen.

Jetzt wird, jede Wette, folgendes geschehen: Herr Elsässer wird gegen das Verbot von Compact klageweise vorgehen und spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnen. Anschließend wird die Auflage seines Blättchens mindestens doppelt so hoch sein, wie vor dem Verbot.

Wäre die Compact-Redaktion ein Verein, müsste der eigentlich Frau Faeser zum Ehrenmitglied ernennen.

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