Da nach linksunten.indymedia mit Compact nun ein Presseerzeugnis ohne Richterspruch verboten wurde, ist ja so ziemlich alles denkbar, was nicht explizit in der sehr übersichtlichen Liste im Vereinsgesetz ausgeschlossen ist: Z.B. eine Website, eine Firma, eine NGO, eine Stammtischrunde, eine Kegelrunde, ein Radio- oder TV-Sender, eine Demonstration, eine Mahnwache, eine Unterschriftenliste, ein offener Brief oder eine parteinahe Stiftung. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.