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  • DoctorWho

8 Beiträge seit 17.07.2024

Komplett übergeschnappt oder einfach nur inkompetent?

Soweit ich es richtig verstanden habe, schützt die Verfassung die Grundrechte von Bürgern und Verlegern vor dem Staat, und nicht umgekehrt! Es ist daher für eine Verbotsargumentation vollkommen egal, ob in einem Medium "verfassungsfeindliche" Inhalte stehen. Dies ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Wenn sich in Compact-Artikeln strafrechtlich relevante Aufrufe zur Gewalttaten oder zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung befinden, kann man ganz simpel mit strafrechtlichen Ermittlungen und einem Strafprozess gegen die presserechtlich verantwortlichen Personen vorgehen. Eine Konsequenz könnte sein, dass einzelne Passagen, Artikel oder vielleicht sogar eine ganze Ausgabe gelöscht bzw. eingestampft werden muss.

Aber eine Zeitung verbieten, weil sie falsche, unliebsame, geschmacklose oder blödsinnige Sachen schreibt? Ohne Strafverfahren?

DIES ist verfassungswidrig. Und dies wird Frau Faeser auch in angemessener Weise um die Ohren fliegen. Sie glaubt doch nicht ernsthaft, dass ihre Verfügung Bestand hat? Falls doch, sollte man sie und ihre Staatssekretäre sofort wegen Inkompetenz aus dem Amt entlassen.

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