Erich Pöll schrieb am 17.07.2024 13:03:
Da nach linksunten.indymedia mit Compact nun ein Presseerzeugnis ohne Richterspruch verboten wurde, ist ja so ziemlich alles denkbar, was nicht explizit in der sehr übersichtlichen Liste im Vereinsgesetz ausgeschlossen ist: Z.B. eine Website, eine Firma, eine NGO, eine Stammtischrunde, eine Kegelrunde, ein Radio- oder TV-Sender, eine Demonstration, eine Mahnwache, eine Unterschriftenliste, ein offener Brief oder eine parteinahe Stiftung. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Man könnte ja auch ein grosses Unternehmen, dass regelmässig Straftaten wie Steuerhinterziehung, Beschäftigung von Schwararbeitern etc. begeht, , einfach zum Verein erklären, diesen dann verbieten und das ganze Vermögen einziehen, ohne überhaupt vor Gericht zu gehen.
Oder die ganze Cum-Ex-Clique mitsamt Scholz als Verein deklarieren, der Steuerbetrug zum Ziel hatte, und zack deren ganzes Vermögen konfizieren