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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

wahrscheinlich völlig rechtswidriges Verbot zu 90% realitätsnäherer Presse

Zwar habe Ich die noch nicht gelesen.
Über das Vereinsrecht, eine Zeitungs-GmbH zu verbieren, dürfte aber illegal sein. Nach den Titelseiten zu urteilen und den ersten Zeilen eines Artikels ist der Inhalt erlaubt und zu 90% vielleicht gar realitätsnäher als viele Mainstreammedien, wobei die Dinge, denen ich nicht als z.b. übertriebene Israelkritik zustimme, sonst eher von linken Gruppen stammt.

Hochproblematisch auch die neuste Scheinbegründung unter Faeser&Ampel, jede Kritik an (dauerhaft gar nicht bezahlbarer!) grenzenloser Zuwanderung in die Sozialsysteme sei ein angebliches Bekämpfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und deshalb zu verbieten, was man dann auf einen angeblich "ethnischen Volksbegriff" und alle, die ihn angeblich verwenden, ausweitet, der verbotswürdig sei.

Denn Art. 16a GG sieht seit 1994 eine Begrenzung vor, nach der z.b. Asylbewerber, die aus Österreich kamen, eigentlich kein Asyl in D erhalten können. Bis Frau Merkel das rechtswidrig und verfassungwidrig jahrelang mit Wirkung bis heute faktisch abschaffte und noch per Selfie lockte. (Siehe Vortrag von Prof. Papier "Die Warnung - von der Erosion des Rechtsstaats", SWR-Akademie, ARD-Mediathek).

Volk sind wohl maximal alle, die schon 2015 hier waren, darunter nach wie vor überwiegend ethnische Deutsche plus Gastarbeiter, Asylanten im Sinne des Art. 16a GG und Personen mit subsidiärem Schutz, plus die, die nach 2015 nach Art. 16a/subsidiärem Schutz/Arbeitnehmer legal gekommen sind, nicht jedoch all die obigen Neuankönmlinge seit 2015, die abgelehnte Asylbewerber sind und eigentlich abzuschieben wären, was von der Presse inzwischen wohl mit Deportationen im 3. Reich verglichen wird, wenn man von Bauerndemos Ablenkung braucht, und deren Ausschluss vom Volksbegriff nun gar als angeblicher Angriff auf die Menschenwürde und verbotswürdig (Entziehung der Grundrechte nach Art. 5 GG usw.) hingestellt wird.
Denn diese Schlussfolgerung widerspricht Art. 16a GG in der geltenden Fassung. Der gehört auch noch zum GG, auch wenn die einschränkenden Passagen rechtswidrig seit 2015 gar nicht mehr beachtet werden!

Sollte jemandem in der Ampel nicht passen, dass in Deutschland noch Deutsche (und integrierte Ausländer) leben, soll dieser doch einfach ins Ausland umziehen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.07.2024 21:44).

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