erklären, ja sogar geltendes Verfassungsrecht im geltenden Art. 16a GG mit seinen 1994 neu eingeführten Schranken.
Im Grunde wohl ein einmaliger Vorgang, was Faeser und ihr Verfassungsschutzchef da probiert haben. Dann gäbe es in Deutschland in Zukunft auf fast allen Gebieten nur noch eine erlaubte Meinung.
Als Vehikel diente bei vielen Themen, die Tatsache, dass es bei Asylanten usw. Um Ausländer geht und die Behauptung, dass jede andere Meinung, wie sie Beispielsweise auch von BVerfG-Präsident Papier zu Merkels Politik 2015 geäussert wurde, angeblich deren Menschenwürde verletzen würde, wenn etwa eine Rückkehr zur Politik von Kohl/Genscher gefordert wird, weil dann ja nicht mehr jeder kommen kann.
Als habe die gesamte Weltbevölkerung ein Recht, Sozialleistungen in Deutschland zu erhalten.
Aus der Behauptung folgt die Behauptung... .
Zum Bespitzeln reicht diese Zirkelschluss-"Argumentation" leider derzeit noch, bis das BVerfG einschreitet.
Was sich Faeser und Co. Davon versprachen,bleibt unklar, sind dieser Politik auf allen Gebieten letztlich alleine schon finanzielle Grenzen gesetzt, was man mit 42 Mio. Steuerzahlern zur Finanzierung auf Dauer finanzieren kann.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.08.2024 23:21).