Es geht hier gar nicht darum, ob hier was aufgenommen wurde oder
nicht. Wenn es nur um eine Coverversion gegangen wäre, die ja als
solche keiner Genehmigung durch den Verlag bzw. die Autoren bedarf,
hätte Sony/ATV Music Publ. nämlich gar keine Handhabe, eben so wie
EMI als Inhaber der Masterrechte. Knackpunkt war ja wohl, dass die
Werke in ihrem Wesensgehalt verändert wurden. Dass Sony/ATV Music
Publ. hier eine Grenze zieht ist klar, denn Michael Jackson, der die
Rechte am Beatles-Katalog damals über die ATV eingebracht hat, hat
diese auch nicht geschenkt bekommen, insofern ist der Wunsch
verständlich, dass nicht jeder damit macht, was er will.
nicht. Wenn es nur um eine Coverversion gegangen wäre, die ja als
solche keiner Genehmigung durch den Verlag bzw. die Autoren bedarf,
hätte Sony/ATV Music Publ. nämlich gar keine Handhabe, eben so wie
EMI als Inhaber der Masterrechte. Knackpunkt war ja wohl, dass die
Werke in ihrem Wesensgehalt verändert wurden. Dass Sony/ATV Music
Publ. hier eine Grenze zieht ist klar, denn Michael Jackson, der die
Rechte am Beatles-Katalog damals über die ATV eingebracht hat, hat
diese auch nicht geschenkt bekommen, insofern ist der Wunsch
verständlich, dass nicht jeder damit macht, was er will.