M.O.I Abt. Wiederbeschaffung schrieb am 26.03.2024 16:14:
... da gibt es irgendwie nicht mehr viel hinzuzufügen, Treffer und versenkt.
Wenn es keine weiterführenden Dokumente gibt, die die Hochstufung begründen und in der Sitzung keine nachvollziehbare Begründung vorgestellt wurde, ist es völlig egal, wer die Hochstufung freigibt, das RKI hat da schlicht weder wissenschaftlich noch transparent gearbeitet. Was bei den bis dato einmaligen Konsequenzen, die diese Entscheidung nun hatte, schon ein Skandal an sich ist.
Dass die RKI-Führung sich zu dem Zeitpunkt in engster Abstimmung mit BMG und Kanzleramt befunden hat, ist keine Frage, das war zu dem Zeitpunkt eine zwingende Notwendigkeit.
Hier in den NIederlanden ist nach aehnlichen rechtlichen Transparenz-Klagen in freigebenen Dokumenten klar geworden das die Lockdown-Befehle vom Nationaal Coördinator Terrorismebestrijding en Veiligheid (NCTV) ausgingen, also von der Anti-Terror-Organisation der Niederlande welches wiederum eng mit dem Department of Homeland Security (DHS) in den USA zusammenarbeitet. Das RKI-aehnliche niederlaendische Gesundheitsinstitut RIVM hatte lediglich die Aufgabe diese Massnahmen irgendwie halb-wissentschaftlich zu begruenden, auch wenn man Tage zuvor etwas voellig geneteiliges aeusserte wie z.B. zu den Masken. Ich kann mir vorstellen das das in DE aehnlich war, ich weiss nicht was in DE dem NCTV oder DHS entspricht aber es wuerde mich nicht wundern wenn die Signal-gebene Person dieser Organisation entstammte.