Ein bisschen verstehe ich Juristen mittlerweile. Es ging nicht darum ob die Testpflicht sinnvoll ist, sondern darum ob sie einen einen unverhältnismäßigen Eingriff die körperliche Unversehrtheit darstellten. Wenn ich da die Testpflicht mit der Impfpflicht vergleiche, dann liegen da schon Welten zwischen, und die Testpflicht ist absolut harmlos im Vergleich.
Ein PCR-Test einmal die Woche hat eine Aussagekraft nahe Null. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hatten Studien ergeben, dass ein PCR-Test nur an bestimmten Tagen nach Infektion positiv ausfällt, danach ist das Virus vielleicht im Blut oder sonstwo aber nicht mehr in der Nase. Ein täglich durchgeführter Schnelltest hätte, trotz niedriger Sensitivität der Einzeltests, eine deutliche höhere Aussagekraft und wäre damit eindeutig sinnvoller, aber um solche Dinge geht es nie vor Gericht.
Tägliche Schnelltests wären die bessere Maßnahme, aber auch ein größerer Eingriff, weil öfter durchgeführt und deshalb sind sie kein Argument, dass die wöchentlichen PCR-Tests unverhältnismäßig seien.
Wenn die Klägerin wegen Kosten oder Zeitaufwand geklagt hätte, hätte sie bessere Chancen gehabt. Wenn sie die PCR-Tests selbst bezahlen sollte, sind wir bei mindestens 2-4 Mal 60€(der niedrigste Preis den ich auf die Schnelle gefunden habe) pro Monat, was schon eine Hausnummer ist. Und für mich persönlich wären das auch die größeren Eingriffe in mein Leben. Wattestäbchen in der Nase ist ok für mich, wenn es mich kein Geld kostet und noch wichtiger, keine Zeit. Und wenn man also den Schnelltest selbst durchführen kann, zu Hause, und die Tests vom Arbeitgeber gestellt werden, ist der Eingriff minimal. Es kostet kein Geld, der Zeitaufwand ist minimal und das Verletzungsrisiko ist geringer weil ich mir das Wattestäbchen nicht selbst ins Gehirn schieben werde. Andererseits ist damit auch schon das Maximum dessen erreicht, wozu ich ohne Weiteres bereit bin.