Rumpelstilzchen II. schrieb am 02.06.2022 13:01:
Mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 25.05. ist so etwas zum Glück nicht mehr zulässig.
Unfug, jeder Arbeitgeber kann allerlei Schutzmassnahmen anordnen diese muessen nur geeignet und verhaeltnismaessig sein, das war schon immer so. Gesetze schreiben nur einen Mindeststandard vor. Wem das nicht gefaellt kann klagen, das ist geschehen, Corona Tests durch den Arbeitgeber wurden grundsaetzlich erlaubt, alles andere ist Einzelfall bzw Arbeitsplatz bedingt.