Radio Controlled schrieb am 02.06.2022 17:25:
Beim Röntgen handelt es sich um einen EINMALIGEN medizinischen - und dazu noch nicht einmal invasiven - Eingriff.
Nunja, ich muss Dir ja nicht erklären wie das mit der schädlichen Strahlung funktioniert oder?
Doch doch, bitte erklären Sie mir den Gefährdungsaspekt einer einmaligen, von hochspezialisierten Fachkräften vorgenommenen nicht invasiven Röntgenuntersuchung eines Handwurzelknochens (und bitte erzählen Sie mir nicht, Sie wurden noch nie in Ihrem Leben geröntgt :-D) im Vergleich zu einer, u.U. Dutzende Male und sehr häufig von i.d.R. "schnellbesohlten Laien" vorgenommenen invasiven Probenentnahme. Kommt bestimmt nichts ... da lache ich jetzt schon. :-D
Das Einführen "irgendwelcher" Dinge in Körperöffnungen eines Menschen erfüllt ohne dessen Zustimmung diverse Straftatbestände. Da die Personen per Gesetz gezwungen werden, dies hinzunehmen, weil ihnen sonst wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz drohen, kann man dies recht einfach mit einer Nötigung bzw. Erpressung vergleichen, denn freiwillig machen das wohl nur Coroneuiker ...
Wenn Sie sich mal bei den Personen umhören, die dieses Test mehrmals wöchentlich machen müssen/mussten, werden Sie viele Menschen finden, die ihnen von Beschwerden im Nasen-/Rachenraum berichten. Die verwendeten Stäbchen sind nämlich mit Chemie sterilisiert und diese Bestandteile werden bei der Nutzung natürlich auch auf die Schleimhäute übertragen. Einfach mal drüber nachdenken.Das mag deine persönliche Meinung sein, die spielt aber keine Rolle und ob Dir das nun gefällt oder nicht das Gericht hat eben anders entschieden ;-)
Deswegen ja ... Willkommen in der Bananenrepublik! Nun durch höchstrichterliche Rechtsprechung offiziell bestätigt.