Hatte ja vor dem Verwaltungsgericht gegen die bei uns im Landkreis verhängte Ausgangssperre geklagt.
Aber dafür müsste ja aus damaliger Sicht die Maßnahme als unverhältnismäßig eingestuft werden. Ist natürlich kaum zu erreichen.
Aber zumindest eine rückblickende Evaluierung, welche Maßnahmen sich bewährt bzw. nicht bewährt haben, wäre meines Erachtens unbedingt erforderlich.