Die Justiz hat der SPD-Vorsitzenden Esken bescheinigt, dass "Covidiot" keine Beleidingung und damit auch keine Volksverhetzung ist.
Hä? Etwas ist doch nicht deshalb keine Volksverhetzung weil es keine Beleidigung ist. Beides sind juristisch VÖLLIG unterschiedliche Tatbestände.
Seine Aufgabe beschreibt Harbarth selbst so: [...]
Danke, interessantes Zitat.