Tokei-ihto schrieb am 20.05.2021 11:44:
ist das Familiengericht ohne wenn und aber. So steht es im Gesetz. § 1666 sazu 4
Das OLG Karlsruhe hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Familiengerichte nicht mal eben so, die Frage des Kindeswohls an die Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter geben kann.
Sie Laie
Dann muß das Gericht sich aber auch an die vom Gesetz gewollte Definition von "Kindeswohl" halten, und das nicht als "Sonnenschein, Freibier und Weltfrieden" auslegen, Sie "Spezialist".