Ansicht umschalten
Avatar von bonnyscott
  • bonnyscott

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2001

Re: Das für das Kindeswohl zuständige Gericht

Tokei-ihto schrieb am 20.05.2021 11:44:

ist das Familiengericht ohne wenn und aber. So steht es im Gesetz. § 1666 sazu 4

Das OLG Karlsruhe hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Familiengerichte nicht mal eben so, die Frage des Kindeswohls an die Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter geben kann.

Sie Laie

Dann muß das Gericht sich aber auch an die vom Gesetz gewollte Definition von "Kindeswohl" halten, und das nicht als "Sonnenschein, Freibier und Weltfrieden" auslegen, Sie "Spezialist".

Bewerten
- +
Ansicht umschalten