ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 20.05.2021 10:14:
Das OLG in Jena erklärte nun, dass es dem Familiengericht an einer "Regelungskompetenz" fehle, um die Anordnungen außer Kraft zu setzen. Die gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahmen obliege "allein Verwaltungsgerichten".
Das Gericht hat eben nicht entschieden, dass die Entscheidung in Weimarer falsch war. Sie haben lediglich gesagt, "ihr seid nicht zuständig und könnt daher nicht entscheiden". Das ist ein gewaltiger Unterschied zu "Eure Entscheidung war falsch".
Du hast sicher ein gleichlautendes Urteil eine zuständigen Gerichtes zu Hand, oder?
Der Weimarer Richter hat die Nummer in vollem Bewusstsein durchgezogen. Weder die Klägerin noch die "Gutachter" mussten irgendwelche Belege als Klagegrund vorweisen.
Alles rechtswidrig.. aber das "Urteil" ist dann trotzdem richtig?
Kein Richter in Deutschland kann ohne Vorlage von Beweisen für eine Beschuldigung ein Urteil fällen.
Sowas geht wohl nur in der Querdenkerei.