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  • Tokei-ihto

566 Beiträge seit 14.07.2005

Über was für eine juristische Qualifikation verfügen Sie? Diese Frage

Diese Frage wurde bereits hinreichend beantwortet. Dass ich hier ausgewichen wäre,
ist glatt gelogen.

In der DDR z.B., war es selbstverständlich jedweden Bürger erlaubt seine Rechte vor Gericht auch ohne Anwalt zu verfolgen. So schwer ist das gar nicht. In der Mehrzahl der Fälle ist dies sogar erstaunlich simpel. In den wenigen Fällen wo der Anwaltszwang in Deutschland nicht gilt, verfolge ich meine Rechtsinteressen grundsätzlich selbst und bin diesbezüglich erfolgreicher als so mancher Anwalt. Im Zivilrecht indem laut § 78 ZPO die Anwaltspflicht ab Landgericht aufwärts gilt, schreibe ich ebenfalls meinen Parteivortrag grundsätzlich selbst und lasse diesen lediglich von vom jeweiligen Pflichtanwalt unterschreiben.

Mal ne Gegenfrage. Wenn Sie einen Nagel in die Wand bringen wollen, beauftragen Sie damit einen Architekten oder Bauingenieur oder bekommen sie dies alleine hin. ?

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Zitat;

Während der einem zynischen Realismus verfallene Marktmensch sich einbildet, das aufgeklärteste Wesen der Welt zu sein, läßt er nahezu alles mit sich machen, nimmt die unglaublichsten Zumutungen fatalistischer hin als ein orientalischer Mystiker und läßt sich größeren Unsinn einreden als ein mittelalterlicher Bauer. Weil er jeden Maßstab verloren hat, kann er weiß und schwarz nicht mehr unterscheiden; und ob ihm etwas weh tut, muß er den Diagnosen von Experten oder der Statistik entnehmen. Erst dieser komplette, seiner kritischen Vernunft beraubte und entmündigte
Idiot ist reif für eine flächendeckende Marktwirtschaft, an deren »Gesetze« er glauben darf wie der feudale Hintersasse an die Realexistenz von Hölle und Fegefeuer.

Zitat Ende

zitiert nach Robert Kurz

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