Tokei-ihto schrieb am 20.05.2021 11:03:
Dritte sind in diesem Gesetz nicht näher bezeichnet und zwar aus gutem Grund.
Die Bezeichnung DRITTE ist nämlich ausnahmslos gemeint.
Es darf nämlich beim Kindeswohl nämlich keine Ausnahmen geben. Es steht auch staatlichen Behörden defintiv nicht zu das Kindeswohl zu gefährden.Die Kriminalisierung des Weimarer Richters und die offenkundige Rechtsbeugung des OLG Thüringen zeigt in was für einer Bananenrepublik wir hier leben.
Eine Schule ist keine Behörde.
Eine Kindeswohlgefährdung wurde nicht belegt.