Tokei-ihto schrieb am 20.05.2021 11:06:
Deine Behauptung der Weimarer Richter hätte keine Beweise usw. usw. zur Hand gehabt ist schlichtweg gelogen. Du kennst das Urteil von Weimar offenkundig nur aus der Systempresse. Das Weimarer Urteil ist juristsich absolut wassderdicht samt Beweisen und Gutachten. Dies kann hier Jeder nachlesen.
https://www.kanzlei-hersbruck.de/beschluss-ag-weimar-08-04-21/
Auf den Seiten 9 bis 11 finden sich keine Belege für die behaupteten Symptome.
Kein Hinweis darauf, dass die Kinder einem Arzt vorgestellt wurden, trotz
Zu starken Kopfschmerzen und Übelkeit komme es ca. ein- bis
zweimal pro Woche. Bauchschmerzen habe der Beteiligte zu 2) ca. viermal im Monat, dann aber auch mit Erbrechen. Der Beteiligte zu 2) habe Kopfschmerzen und Unwohlsein in zeitlichem Zusammenhang mit dem Tragen der Maske, Bauchschmerzen habe er meist nachts.
Wer da keinen Arzt aufsucht, hat am "Kindeswohl" offensichtlich kein Interesse.