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  • hgrg

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2003

Das Einführen von Objekten in Körperöffnungen ist Körperverletzung

Einem Menschen in der Nase herum zu stochern gilt juristisch als Körperverletzung. Als Untersuchung ist sie nur mit Einwilligung zulässig. Diese Einwilligung kann verweigert werden ohne dass es dazu einer Begründung bedarf.

Es ist schlicht verfassungswiedrig wenn für alltägliche Besorgungen invasive medizinische Eingriffe zur Voraussetzung werden.

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