Einem Menschen in der Nase herum zu stochern gilt juristisch als Körperverletzung. Als Untersuchung ist sie nur mit Einwilligung zulässig. Diese Einwilligung kann verweigert werden ohne dass es dazu einer Begründung bedarf.
Es ist schlicht verfassungswiedrig wenn für alltägliche Besorgungen invasive medizinische Eingriffe zur Voraussetzung werden.