Was Boris Palmer bei den Senioren geleistet hat, allen Respekt
doch das Armbändchen geht zu weit das ist m.E. Diskriminierung schlimmster Art.
Zu der ganzen Einstellung passt auch das Urteil des VG in Sachsen.
Hierbei handelt es sich um Tests, bei denen ein Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt, oder um vergleichbare Tests, die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen. Daher berühren sie auch nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/249210
Damit dürften körperliche Züchtigungen, welche mit keine starken Schmerzen verbunden sind, zulässig und straffrei sein.