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Avatar von happyjanos
  • happyjanos

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2015

Es fing schon einmal mit einer Armbinde für viele an

Was Boris Palmer bei den Senioren geleistet hat, allen Respekt

doch das Armbändchen geht zu weit das ist m.E. Diskriminierung schlimmster Art.

Zu der ganzen Einstellung passt auch das Urteil des VG in Sachsen.

Hierbei handelt es sich um Tests, bei denen ein Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt, oder um vergleichbare Tests, die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen. Daher berühren sie auch nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/249210

Damit dürften körperliche Züchtigungen, welche mit keine starken Schmerzen verbunden sind, zulässig und straffrei sein.

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