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  • Tele-Thommel

mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.2010

Re: Das Einführen von Objekten in Körperöffnungen ist Körperverletzung

Zusam schrieb am 25.03.2021 14:10:

hgrg schrieb am 25.03.2021 14:02:

Einem Menschen in der Nase herum zu stochern gilt juristisch als Körperverletzung.

Erstaunlich, wie gut es manchen zu gehen scheint, wenn Nasenbohren zur Körperverletzung hochstilisiert werden muss. Wer keine Probleme hat, der sucht sich welche...

Auch an Dich die Frage:

> https://www.heise.de/forum/p-38587039/

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