Verstirbt ein hochbetagter Mensch und ist irgendwann zuvor positiv auf Corona getestet worden, gilt es als unerheblich, woran er wirklich starb. Er wird auf oberste Anweisung des Gesundheitsministeriums als Corona-Toter gezählt. Anders ist dies jetzt, nachdem fleißig – ebenso auf oberste Anweisung – geimpft wird.
Verstirbt ein Mensch kurz nach der Corona-Impfung, hat nichts mit nichts zu tun.