Deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Stunde bereits mehr als 500 Verfassungsbeschwerden zu den Corona-Maßnahmen der Regerung erhalten. Alleine gegen den neuerlichen „Teil-Lockdown“ seien bereits vier Verfassungsbeschwerden sowie zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangen
187 Verfassungsbeschwerden bereits in Arbeit
Insgesamt würden sich die Verfassungsrichter aktuell bereits mit 187 Verfassungsbeschwerden beschäftigen, weitere 331 Klagen lägen dem Gericht zwar schon vor, wären aber noch nicht weiter verfolgt worden.
Zudem wären 53 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden „oder auf andere Weise erledigt“ worden.
Darüber hinaus seien 165 Beschwerdeverfahren bearbeitet worden, 22 Verfahren seien noch anhängig.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.01.2021 00:22).