Versagen auch bei der Judikative?
Die Begründung lässt doch tief blicken. Der VGH scheint bessere Infos zur Coronaweitergabe zu haben als das RKI (5/6 der Fälle Ansteckungsort unbekannt) - auch scheint es eine klare Rangfolge von Grundrechten zu geben. Auch das solche Maßnahmen vollkommen pauschal alle treffen (wo man doch nur die partygeilen Jugend ausbremsen will) scheint ohne großen Belang zu sein.