Ansicht umschalten
Avatar von mech biker
  • mech biker

206 Beiträge seit 25.08.2020

Zwangs – Psychatrie wird kommen

Verdacht einer Corona-Infektion 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt zu werden, was einer Freiheitsentziehung gleichkommt. Ich würde mich einer derartigen Anordnung auch nicht beugen, wenn ihr – wie gegenwärtig ständige Praxis – lediglich ein positiver PCR-Test zugrunde liegt, weil dieser keine verlässliche Grundlage zur Feststellung einer Infektion darstellt. Daher laufe ich auch Gefahr, zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus eingewiesen zu werden (§ 30 Abs. 2 IfSG). Dies ist keineswegs nur theoretischer Natur. Denn es wird davon ausgegangen, dass sich ohne Impfung ca. 60-80 % aller Menschen in Deutschland mit dem Virus infizieren, dies mir also mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bevorsteht, da ich mich bislang noch nicht infiziert habe und eine Impfung ablehne. Zudem würden mich diese Maßnahmen auch treffen, wenn ich lediglich der Erstkontakt eines positiv Getesteten bin. Allein diese sehr wahrscheinlich drohende Freiheitsentziehung – jedenfalls im Hausarrest, sehr wahrscheinlich im geschlossenen Krankenhaus, mangels anderweitiger Möglichkeiten wahrscheinlich in einer geschlossenen Psychiatrie – bedroht mich existenziell.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten