206 Beiträge seit 25.08.2020
Verdacht einer Corona-Infektion 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt zu werden, was einer
Freiheitsentziehung gleichkommt. Ich würde mich einer derartigen Anordnung auch nicht beugen, wenn ihr
– wie gegenwärtig ständige Praxis – lediglich ein positiver PCR-Test zugrunde liegt, weil dieser keine
verlässliche Grundlage zur Feststellung einer Infektion darstellt. Daher laufe ich auch Gefahr, zwangsweise in
ein geschlossenes Krankenhaus eingewiesen zu werden (§ 30 Abs. 2 IfSG). Dies ist keineswegs nur
theoretischer Natur. Denn es wird davon ausgegangen, dass sich ohne Impfung ca. 60-80 % aller Menschen in
Deutschland mit dem Virus infizieren, dies mir also mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bevorsteht, da ich mich
bislang noch nicht infiziert habe und eine Impfung ablehne. Zudem würden mich diese Maßnahmen auch
treffen, wenn ich lediglich der Erstkontakt eines positiv Getesteten bin. Allein diese sehr wahrscheinlich
drohende Freiheitsentziehung – jedenfalls im Hausarrest, sehr wahrscheinlich im geschlossenen
Krankenhaus, mangels anderweitiger Möglichkeiten wahrscheinlich in einer geschlossenen Psychiatrie –
bedroht mich existenziell.