Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 2 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieses Gesetzes ist
2.
Infektion
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
Der PCR-Test weißt lediglich die Aufnahme des Krankheitserregers nach, nicht seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.