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  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Der sozialversicherungsrechtliche Hintergrund wurde vom Autor nicht verstanden

Das zeigt sich schon daran, dass er zwar den Sozialrechtsexperten Sell zitiert, den Leser mit dessen lediglich bruchstückhaften Aussage zu diesem Komplexen Thema dann aber allein lässt. So verbirgt sich im realen Leben allein schon hinter den zwei harmlosen Worten "nicht berufsmäßig" eine enorme rechtliche Problematik.
Die Aussagen des Experten über die kurzfristigen Beschäftigung nach dem Sozialgesetzbuch IV sind grundsätzlich richtig, ergeben so bruchstückhaft aber für den Leser des Artikels kein realistisches Bild.
So ist bei den Erntehelfern zu unterscheiden, ob das Recht des jeweiligen EU-Herkunftslandes Anwendung findet, oder aber deutsches Recht. Dies hängt unter anderem davon ab, ob und welcher Tätigkeit die Erntehelfer im Herkunftsland nachgehen.
Gikt beispielsweise für einen kurzfristig in Deutschland beschäftigten Erntehelfer das rumänische Recht, ist er über seine rumänische Krankenversicherung auch weiter versichert. Das sind die Fälle, in den private Unternehmen Aufstockungsversicherungen anbieten.
Anspruch auf den geltenden Mindestlohn haben aber alle diese Erntehelfer. Ich habe kaum einen Fall gesehen, in dem die Landwirte dieses hochprofessionellen Kräften nicht deutlich über dem Mindestlohn liegende Löhne zahlen. Auch sind die deutschen Landwirte daran interessiert, dass die Helfer in der kommenden Erntesaison wieder kommen. Dementsprechend bemüht ist man natürlich, für ein gutes Arbeitsumfeld zu sorgen. So hat fast jeder Landwirt seinen festen "Stamm" von Erntehelfern, die jedes Jahr wieder zu ihm kommen.

Die Erntehelfer verdienen übrigens in diesen drei Monaten oft mehr Geld, als in den übrigen neun Monaten im Heimatland und annähernd so viel wie ein normaler Arbeiter im ganzen Jahr. Dementsprechend sind die auch daran interessiert, so wenig Geld wie nur möglich in Deutschland auszugeben. Der in D erzielte Verdienst dient dem besseren Leben im Herkunftsland. Gibt übrigens nicht wenige polnische Erntehelfer, die selbst Landwirte sind, auf ihren eigenen Feldern in Polen aber in der Erntezeit Ukrainer oder Weißrussen beschäftigen.
Selbstverständlich gibt es immer Fälle, in denen Erntehelfer ausgebeutet werden, hier wird aber Seitens des Zolls (Bekämpfung Schwarzarbeit) und den Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung versucht, dem Einhalt zu gebieten.

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