Dr.Goebel schrieb am 07.04.2021 17:49:
alt_und_naiv schrieb am 07.04.2021 17:27:
Dr.Goebel schrieb am 07.04.2021 16:05:
alt_und_naiv schrieb am 07.04.2021 14:34:
Dr.Goebel schrieb am 07.04.2021 13:50:
alt_und_naiv schrieb am 06.04.2021 02:08:
INT_MIN schrieb am 06.04.2021 01:39:
alt_und_naiv schrieb am 06.04.2021 01:10:
Wenn man jeden positiven Test sequenziert und zeitlich einordnet, dann kann man schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Infektionsketten konstruieren.
Echt jetzt? Wer bestimmt denn die akzeptable »gewisse Wahrscheinlichkeit«? Reichen 50 Prozent (NATO-Sprech: "highly likely") oder sollen es doch lieber 10 sein, damit die RichterOrdnungsämter mehr freie Hand beim "Absondern" und Einknasten Unschuldiger haben?
In solchen Momenten bin ich wirklich froh, daß Ämter bei uns noch Faxgeräte nutzen.
Wenn das Genom des einen Virus vom Genom des anderen einen ganz kleinen Editierabstand besitzt entsteht der Verdacht, dass zwischen beiden Trägern eine Übertragung stattgefunden haben könnte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas vor keinem Gericht dieser Welt bestand haben würde, hindert dich nicht daran, diesen faschistoiden Dreck zu fordern - das lässt tief blicken.
Ich habe lediglich festgestellt, dass eine Klärung von Infektionsketten prinzipiell möglich ist. Ich habe jedoch nichts in dieser Richtung gefordert. Um solche Fragen kümmert sich nötigenfalls unsere Justiz.
Wie soll das funktionieren, wenn technisch noch nicht einmal ain valider Ansatz existiert, das auch gerichtsfest leisten zu können? Genausogut könntest Du das Werfen von Hühnerknochen als "Beweismittel" fordern!
Natürlich gibt es einen technisch validen Ansatz, oder was meinst Du, wie Stammbäume des Virusgenoms erstellt werden?
Die sind von einer beweisfesten Zuordung Virus->Überträger soweit entfernt wie Du von Wissenschaft und Logik.
Gerichtsfest sagt nichts über die Qualität eines Beweises aus, sondern über seine rechtliche Wertung vor Gericht. Wenn Dir eine Behörde einen Brief sendet, der in deren Postausgangsbuch gelistet ist, dann gilt der als zugestellt. Du musst dann schon den Gegenbeweis antreten, was Dir i.d.R. nicht gelingen dürfte.
Wenn A an Variante B 1.1.7 und B an P1 erkrankt, dann dürfte recht klar sein, dass die sich nicht wechselseitig angesteckt haben, ebenso wenn der zeitliche Abstand der Infektionen zu groß ist oder ein näherer Kontakt ausgeschlossen werden kann. Wenn das Genom der Viren von A praktisch identisch mit denen von B ist, zum fraglichen Zeitpunkt Kontakt bestand und B nach A erkrankte, dann dürfte das genügen, um eine Übertragung von z.B. A nach B hochwahrscheinlich zu machen.
Es liegt jetzt schlicht und einfach daran, welche Verfahren unsere Gerichte bearbeiten müssen und welche Beweismittel dort greifbar sein werden. Warten wir mal ab, ob einem Quarantänebrecher nicht irgendwann ein Verfahren wegen versuchten Mordes gemacht wird.
Gell, das würde Dir gefallen. Das kommt Deiner alttestamentarischen Dirty-Harry-Moral entgegen, stimmts? Da kriegst Du höchstwahrscheinlich einen Ständer ...
Diskussionen mit einem gewissen Abstraktionslevel sind nicht das Schlachtfeld, auf dem Du Deine höchsten Meriten erworben hast. Außerdem scheint Dir nicht klar zu sein, dass das Infektionsschutzgesetz auch strafrechtliche Normen enthält, die Du jederzeit im Internet Dir ansehen kannst.
Das wäre im Prinzip die konsequente Weiterentwicklung der Rechtsprechung bei Teilnahme an illegalen Autorennen oder bei wissentlicher Verbreitung von HIV.
Die konsequente Weiterentwicklung von Deinen Forderungen ist die Hexenverbrennung.
Nochmals: Welche Forderungen? Ich antizipiere nur, dass bestimmte Ausprägungen des Covidiotismus eine andere juristische Würdigung erfahren könnten, als es sich Querdenker derzeit vorstellen.
Mit welcher Treffsicherheit man hier zuordnen kann, weiss ich schlicht und einfach nicht. Da wir nur wenig sequenzieren, dürfte sich das Problem ohnehin nicht ergeben.
Wer ist "wir"? Ich glaube nicht, dass in der Einrichtung, in der Du hoffentlich betreut wirst, "sequenziert" wird.
wir = Bundesrepublik Deutschland, geht doch aus dem Kontext hervor. Deine Höflichkeiten kannst Du Dir sparen. Die verfangen bei mir ohnehin nicht.
Sprichst Du da im Pluralis Majestatis? hast Du was genommen?
Bist Du das, Markus??Ein Pluralis majestatis meint eine Person, der durch dieses grammatikalische Konstrukt mehr Gewicht verliehen werden soll. Das von mir verwendete "Wir" entspricht dem "Wir sind Weltmeister".
Ja genau, so stell ich mir Dich vor: Du bist einer der Typen, die damals, als Schumi Weltmeister war, sich plötzlich auch als Weltmeiter gefühlt und die Fahne am Balkon hatten?
Du solltest Dir mich nicht vorstellen, sondern einfach mal lesen, was ich schreibe. Sonst antwortest Du immer nur auf das, was Du mir unterstellst.
In mir hat sich der Verdacht erhärtet, dass Leute wie Du eine weit grössere Bedrohung der Gesellschaft darstellen wie jeglicher Virus. Mir graut.
Wie kommt es, dass Du mich für einen Querdenker hälst?
Nein, das bist Du wahrlich nicht. Bei "denen" findet man i.d.R. keine Faschisten.
Denke mal an die Euthanasiefreaks, die unter den Querdenkern zahlreich sind, und kehre dann vor der eigenen Tür.
Das ist ganz einfach eine infame Unterstellung und auf Deinem üblichen Niveau.
Wie gesagt: die Gnade der frühen Geburt entschuldigt nicht alles!
Nein, das ist schlicht und ergreifend eine Tatsachenbehauptung.