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  • Georg Meier

mehr als 1000 Beiträge seit 19.07.2012

Schadensersatzpflicht

Gehts noch schlimmer? Klar, lesen sie den Artikel!

Also soll jemand Schadensersatzpflichtig sein, wenn er beschuldigt wird, einen Dritten mit Covid-19 infiziert zu haben?
Was ist das denn für ein Quark?

Wir reden immer noch von einem via Aerosol übertragenen Erreger, der de facto überall aufzufinden ist.
Einen einzelnen Überträger für eine spezifische Infektion zu finden ist somit nur mit einem irrwitzigen Aufwand durchführbar.
Selbst wenn die Person infektiös ist, heisst es nicht, dass eine bestimmte Ansteckung im Umfeld nur von ihm kommen kann.

So etwas mag bei HIV z.B. in Grenzen möglich sein.
Dabei handelt es sich aber um einen gänzlich anderen Übertragungsvorgang.

Da passt es auch, dass Politik und Legislative gerne Fehler machen darf.
Wir haben ja Gerichte, um dies zu korrigieren.
Wieder Quark!

Aufgabe der Gerichte ist eben nicht, verkorkste Gesetze zu korrigieren.
Es ist Aufgabe der Legislative im Sinne des GG und der Menschenrechte gute und möglichst fehlerfreie Gesetze und Verordnungen zu machen.
Und zwar in den dafür vorgesehenen und legitimierten Parlamenten und nicht in Ministerpräsidentenplauderstunden.

Es ist unfassbar, dass ein Mensch mit Abitur und Studium sich hinstellt und anscheinend null Ahnung davon hat, wie unser Land eigentlich ticken sollte.

Der einzige Trost ist, dass er nicht allein so unwissend zu sein scheint...

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