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  • weltinbildern

733 Beiträge seit 21.02.2003

Genau!

Böse Gesinnungsschnüffelei mal nachzugucken ob sich mit Steuergeld geförderte Autoren an die Förderrichtlinien gehalten haben, oder doch lieber Literatur für Liebhaber der NS-Ahnenerbe Ideologie verfasst haben.

Mein Lieblingszitat:

Nun wird dem Verlag vorgeworfen, er hätte falsche Angaben gemacht, weil er im Förderantrag nicht angegeben habe, dass er verfassungsfeindlich sei. Ein absurder Vorwurf, denn es gibt wohl nur sehr wenige Verlage, die von sich selbst behaupten werden, verfassungsfeindlich zu sein.

Im Rahmen der Förderung wurde allerdings nicht nach einer Selbsteinschätzung gefragt, sondern um die Bestätigung, dass die geförderten Inhalte nicht verfassungsfeindlich sind!
Wahrscheinlich findet es der Autor auch Absurd unter seiner Steuererklärung versichern zu müssen, dass die Angaben korrekt sind?!

Und warum Autoren - wie in diesem Fall - Berichte darüber schreiben, dass man eigentlich gar nicht darüber berichten sollte… wird mir immer ein Rätsel bleiben.

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