Koinobori schrieb am 17.01.2021 11:33:
GordonHannes schrieb am 17.01.2021 10:51:
Der Konflikt ist ein anderer es gibt die eher asoziale egozentrische Sicht auf die Grundrechte vor allem davon bestimmt ist was "ich" darf (oder man wenn man den kläglichen Versuch unternimmt nicht ganz so offen asozial egozentrisch zu wirken)
Nur sind aber Gundrechte für jeden normalen Menschen mit normaler sozialer Kompetenz, das was übrigbleibt wenn man abgezogen hat was Dritte schädigt.
Mit „normaler sozialer Kompetenz“ meinst du offensichtlich, man sei verpflichtet seine eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen, um die Gesundheit anderer zu schützen.
- Das bedeutet es nämlich, wenn man „vorläufig“ zugelassene Impfstoffe vor Abschluss umfassender Tests und ohne deren Verträglichkeit sichergestellt zu haben, verpflichtend machen will. -
Also eine solche Grundrechts-Auffassung steht sicher in keinem Artikel des Grundgesetzes und auch in keinem Grundgesetzkommentar.
Und wenn man berücksichtigt, wie das BVerfG die Frage entschieden hat, ob es statthaft sei einige Menschen zu opfern um viele andere zu retten (Abschuss eines entführten Flugzeugs) - dann erscheint deine Argumentation nicht nur nicht vom GG gedeckt, sondern sogar verfassungswidrig (Verstoß gegen Artikel 1 GG).
Häh wo steht denn was von Verpflichtung? Das hast Du doch einfach erfunden - nur hier kann jeder nachlesen um was es hier jetzt geht.
Es ging darum ob Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedlich zu behandeln sind, in den Situationen in denen der Impfstatus für höhere Rechtsgüter relevant sein könnte.
Es gibt auch keine Verpflichtung dass man einen Schulabschluss machen muss - man muss dann aber halt damit leben, dass man nicht mehr alle Möglichkeiten hat und auch viele Berufe nicht ergreifen kann... egal ob man das als Einschränkung der freien Entfaltung empfindet oder nicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2021 14:32).