Und dir ist wohl entgangen, dass Zensur privatisiert wurde, und man derzeit den Zwang ebenso auslagert. Wenn die "Geschäftsbedingungen" eines Privatunternehmens die Menschenrechte aushebeln, dürfte das kaum durch die Verfassung erlaubt sein.
Aber passiert dennoch.
Oder hast Du schon Schilder an Gaststätten gesehen: Nur für ... x ?
Siehe z.B. auch Schutz vor Wucher im BGB. Auch als Privater steht niemand über der Verfassung. Nur hat sich damit kaum kein Gericht eingehend befasst.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2021 14:44).