Jurgis Kautakis schrieb am 11.03.2022 11:37:
Ich denke mal, ab diesem Punkt wird erst einmal ein Zwangvollstreckungsverfahren eingeleitet. Dann klingelt der Gerichtsvollzieher bei dir und pfändet.
Alle pfändungswürdigen/pfändbaren Gegenstände vorher auszulagern, ist nicht schwer.