Das mit denen denoch geimpft werden darf wird damit begründet aktuell eine schnelle öffentliche Weiterverbreitung zu verhindern stelle das kleinere Risko da.
Das man allerdings mit nur bedingt zugelassenen Impfstoffen zwanksweise impfen will ist nicht begründbar., denn nur um die Anzahl der Krankenhausaufenthalte zu minimieren gibt die Begründung der Ausnahmezulassung nicht her. Punkt.