Es gibt erst seit 1976 überhaupt die Zulassungsverfahren.
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelrecht#Deutsches_Arzneimittelrecht
Der Kern des deutschen Arzneimittelrechts ist das Arzneimittelgesetz von 1976. Dieses Gesetz regelt verschiedene Aspekte der Arzneimittelherstellung, Abgabe und der klinischen Prüfung. Dem Gesetz von 1976 ging das erste Arzneimittelgesetz von 1961 voran, mit dem Vorgaben aus den Römischen Verträgen von 1957 umgesetzt wurden. Das Gesetz von 1961 führte erstmals eine Herstellungserlaubnis und eine Registrierungspflicht für Arzneimittel ein. In den Prozessen infolge des Contergan-Skandals zeigten sich große Mängel im Gesetz von 1961; dies führte in einem langjährigen Gesetzgebungsprozess zum Arzneimittelgesetz von 1976, welches bis heute fünfzehnmal novelliert wurde. Im Gesetz von 1976 wurde ein Zulassungsverfahren eingeführt, mit dem der Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels zu führen sind.
Davor war keine klinische Studie erforderlich. Dass da eine Zulassung sehr schnell erteilt wurde, erklärt sich von selbst.