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Avatar von Bernhard Kuhn
  • Bernhard Kuhn

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Re: Beteiligung an den Behandlungskosten?

susu schrieb am 25.10.2021 13:14:

Die Aufzählung ließe sich endlos fortsetzen.

Im Gegenzug dürften Gimpfte für Impfschäden keine Entschädigung erhalten - die Imfpung war schliesslich eine freiwillige Entscheidung!

Die "gute Nachricht" ist, dass Geschädigte gerichtsfest beweisen müssen, dass der Schaden auf die Impfung zurückzuführen ist. D.h. mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben die auf ihrem Schaden ohnehin sitzen.

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