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  • Merimi Fön

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Re: Beteiligung an den Behandlungskosten?

Bernhard Kuhn schrieb am 25.10.2021 13:28:

Die "gute Nachricht" ist, dass Geschädigte gerichtsfest beweisen müssen, dass der Schaden auf die Impfung zurückzuführen ist. D.h. mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben die auf ihrem Schaden ohnehin sitzen.

Das ist zu kurz gedacht. Die meisten aufgetretenen Schäden sind (soweit bis jetzt bekannt) relativ harmloser Natur, und nicht die Geimpften haben sie bezahlt. In manchen mir bekannten Firmen war es zur Hoch-Zeit der Impfungen gang und gäbe, dass sich die Impflinge zum Impfen abgemeldet und dann gleich 1-2 Tage krank gefeiert haben. Diese Kosten bezahlt letztendlich die Allgemeinheit. Diejenigen, die mit Nebenwirkungen zum Arzt oder in die Apotheke gingen, habend die Behandlung/Medikamente auch von der Allgemeinheit bezahlt bekommen.

Wie viel allein für diese beiden Effekte von der Allgemeinheit bezahlt wurde, lässt sich nur schwer einschätzen.

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