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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Re: Kostenbeteiligung an Behandlungskosten für Impfnebenwirkungen?

Michael Keller schrieb am 25.10.2021 10:06:

Wer die Kostenbeteiligung für Ungeimpfte bei einer Corana-Erkrankung fordert (wobei diese selbstredend nur für den Fall gelten kann das die Behandlung NUR aus diesem Grund erfolgt) - der MUSS auch eine Beteiligung an den Impfnebenwirkungsfolgekosten fordern.

Denn mit der Impfung hat jeder Impfling die volle Haftung mit seiner Unterschrift übernommen.

Impfschäden bezahlt der Staat.
Ist geregelt im "Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges"

Lach.

Problematisch dürfte es allerdings werden, wenn du deinen Impfschaden "anerkannt" haben willst. (Von alleine geht da nix, weil du ja schließlich Kohle vom Staat haben willst)

Dann must du nämlich nachweisen, das das wirklich ein Impfschaden ist.

Und das funktioniert ungeheuer gut. Etwa 10-15% der Anträge werden anerkannt.

Nochmal Lach.
Schließlich fällt das der Allgemeinheit zu Last.
Viel Spaß beim Papierkrieg mit dem Amt.

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