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Avatar von csitte
  • csitte

mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2011

Ermächtigung im Infektionsschutzgesetz

Beispiel: Die Begriffswahl und die Verweise auf 1933 zum Infektiosnschutzgesetzt. Das ist eine Verharmlosung und Relativierung der NS Verbrechen und somit antisemitismus.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht, den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes v03 tatsächlich und selbst durchzulesen.
So oft wie dort jemand unter Umgehung des normalen Dienstweges zu etwas "ermächtigt" wird, drängt sich der Vergleich zu 1933 geradezu auf.

Besonders aufschlussreich war der Eintrag zum Thema "Alternativen". Da stand schlicht "keine". Wir haben es also - ohne Interpretation, dem reinen Wortlaut des Gesetzes zu Folge mit einer alternativlosen Ermächtigung zu tun.

Mir sind im Umfeld der Querdenker die 5G-Spinner und die Nazis und Reichsbürger und vegane Köche zuwider. Um so erschrockener muss ich feststellen, wie ich mich von der derzeitigen Regierung geradezu in Richtung Querdenken gedrängt fühle.

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