jungspund schrieb am 25.11.2020 09:19:
DieObersteDirektive schrieb am 25.11.2020 09:15:
. Bleibt noch die Frage, ob die Kommunen sowas überhaupt dürfen.
Ja, ist im IfSG exakt so vorgesehen - und zwar schon seit langer Zeit.
Hat ja auch seinen Sinn.
Absolut. Auf den Friedhöfen werden die an Corona gestorbenen Kinder, weil sie keine Masken getragen haben, mittlerweile schon auf den für Erwachsene vorgesehenen Bereichen beerdigt, weil die Kinderbereiche völlig überfüllt sind. Und es werden 3 Särge übereinander bestattet, um Platz zu sparen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.11.2020 09:47).