DLKing schrieb am 25.11.2020 09:47:
jungspund schrieb am 25.11.2020 09:19:
DieObersteDirektive schrieb am 25.11.2020 09:15:
. Bleibt noch die Frage, ob die Kommunen sowas überhaupt dürfen.
Ja, ist im IfSG exakt so vorgesehen - und zwar schon seit langer Zeit.
Hat ja auch seinen Sinn.Absolut. Auf den Friedhöfen werden die an Corona gestorbenen Kinder, weil sie keine Masken getragen haben, mittlerweile schon auf den für Erwachsene vorgesehenen Bereichen beerdigt, weil die Kinderbereiche völlig überfüllt sind. Und es werden 3 Särge übereinander bestattet, um Platz zu sparen.
Keine Ahnung, was du sagen willst. Der OP, die alte Krawallgurke, fragte nach "dürfen die das?" - ja, dürfen die. Ganz ohne Merkel, Drosten, Tegnell oder wem auch immer ihr beide in den nächsten vier Wochen huldigen wollt.