BOFH schrieb am 25.11.2020 10:45:
Lasst es doch drauf ankommen. Wegen Bussgeld Einspruch einlegen. Gerichtsverhandlung. Beweisaufnahme. Dann muss das Gericht, wenn es mich verknacken will, den Beweis führen, dass eine epidemische Lage vorliegt.
Das höre ich von den Anwälten, deren Namen im niedert<Selbstzensur> Verlag des Verlagswesens zu einer Sperrung führt, immer wieder.
Es mag zwar meiner mangelnden juristischen Fachkenntnis geschuldet sein, aber mir kommt das sehr seltsam vor. Es passt einfach nicht zu all dem, das ich aus der Justiz bisher so gehört habe.
Muss ein Richter in einem solchen Bußgeldverfahren wirklich die Rechtmäßigkeit einer Verordnung oder eines Gesetzes beurteilen, oder nur ob die verhängte Strafe der Verordnung entspricht, ob ich gegen eine Verordnung verstoßen habe oder nicht, und falls ja, ob es Gründe gibt, mir trotzdem die vorgesehene und verhängte Strafe zu erlassen.
Ich habe noch nie von einem Bußgeldverfahren gehört, in dem die Rechtmäßigkeit des (angeblich oder tatsächlich) verletzten Gesetzes bzw. der nicht beachteten Verordnung Gegenstand der Verhandlung war.
Dass ich davon noch nie gehört habe, muss freilich nichts heißen, aber seltsam kommt mir diese Behauptung eben schon vor.