Ist es richtig, daß die BR damit grundlegende Vorschriften im Bereich des Infektionsschutzgesetzes erlassen dürfte, die bundesweit ohne Ausnahme gelten und damit eine gerichtliche Anfechtbarkeit nur noch über einen direkten Gang zum oberstem Gericht möglich ist?
Wenn ja: Bye, Bye, Rechtsstaat. Denn das Gericht wird dermaßen überlastet sein, daß Versuche der Anfechtung zwar stattfinden dürfen, aber aufgrund der zu erwarteten Verfahrenslaufzeit durch Überlastung lustige 2 Jahre bis zur Entscheidung brauchen. Und dann ist der Kuchen längst gegessen.