Der erste Entwurf des Infektionsschutzgesetzes ist aufgetaucht.
Unter Abschnitt 7 liest man da:
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit... der Freiheit der Person... der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung... WERDEN EINGESCHRÄNKT
und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden."
Damit ist staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2021 14:37).