wie ich bereits Anfang Novembar 2020 gewarnt habe, werden demnächst im zweiten Anlauf die Grundrechte per Ermächtigung ausgehebelt und das soll jetzt gesetzlich zementiert werden. Sollte dieses Vorhaben Bundestag und Bundesrat passieren, ist die FDGO damit faktisch beseitigt. Und das auf der Basis einer "Erkrankung, welche selbst nach offiziellen Zahlen(!) eine Lethalität von 0,23% für die Infizierten(?) hat. Wobei die veröffentlichten Zahlen an sich überprüfungspflichtig wären (Obduktionen!) Damit sind die geplanten Änderungen weder geeignet noch angemessen, das Grundgesetz ausser Kraft zu setzen, sie sind grob verfassungswidrig!
Jeder Abgeordnete, der diese "Ermächtigung" durchwinkt, macht sich m.E. des Hochverrates schuldig.
Somit tritt für den Souverän, nämlich das Volk, automatisch die PFLICHT nach GG Art. 20 Abs. 4 in Kraft, sollte das Verfassungsgericht nicht umgehend diese Änderungen kassieren, wovon leider nicht mehr auszugehen ist, da Artikel 20, Abs. 3 nicht mehr gegeben ist.
Wie es um die "Rechtsstaatlichkeit" der BRD bestellt ist, hat der EUGH deutlich festgestellt und ist hier zu lesen!
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/europaeischer-gerichtshof-deutsche-justiz-ausstellung-europaeischer-haftbefehl?