wir haben ja die Intensivbettenbelegung quasi als Echtzeitdarstellung der aktuellen Lage im Gegensatz zu den Fallzahlen des RKI - über Ostern wohl verlässlicher. Warum soll dann die Inzidenz (in der momentanen Ausgestaltung) das Entscheidungskriterium sein. Und wie nimmt man das Urteil des OVG Niedersachsen zur Kenntnis das solche automatischen Ausgangsbeschränkungen in Niedersachsen (speziell Hannover) ausdrücklich missbilligt?